Wir als Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V. LAGS sind sehr enttäuscht von der geplanten Registrierkassenpflicht. Sie bedeutet für unsere Mitglieder einen enormen bürokratischen und finanziellen Aufwand und stellt viele von ihnen vor kaum lösbare Herausforderungen.
Laut aktuellem Koalitionsvertrag soll ab dem 01. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für alle Betriebe mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro eingeführt werden. Damit wäre die Kassenführung mit offener Ladenkasse und ohne Einzelaufzeichnung für diese Betriebe nicht mehr möglich. Betriebe, die bereits ein elektronisches Registrierkassensystem nutzen, sind dazu verpflichtet, dieses bis zum 31.07.2025 über die neue elektronische Schnittstelle bei der Finanzverwaltung zu registrieren.
Die Einführung einer Registrierkassenpflicht bedeutet für uns vor allem eines: mehr Bürokratie, höhere Kosten und größere Belastung. Statt Entlastung und Vereinfachung erleben wir erneut das Gegenteil. Wir appellieren daher eindringlich an die Bundesregierung, eine Ausnahmeregelung für Schausteller und Marktbeschicker zu schaffen. Die Rahmenbedingungen auf Volksfesten und Märkten sind mit dem stationären Handel schlicht nicht vergleichbar. Platzmangel, instabile Internetverbindungen und erschwerte Umgebungsbedingungen, wie Hitze, Feuchtigkeit, Fette und Öle, machen den Einsatz elektronischer Kassensysteme in vielen Fällen praktisch unmöglich.
Die geplanten Maßnahmen gefährden unsere Arbeitsfähigkeit und damit auch die kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt, die Schausteller und ambulante Gewerbetreibende seit Generationen in unsere Städte und Gemeinden bringen.