Im November 2010 hatte Wilfried Thal, Vizepräsident unseres Verbandes, Gelegenheit, einen Vortrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Wochenmärkte zu halten. Wie haben sich die Wochenmärkte in den letzten Jahren verändert? Vor welchen Herausforderungen stehen die Wochenmärkte derzeit im Allgemeinen und in Hamburg im Speziellen?
Der Vortrag steht ab sofort hier zum Download zur Verfügung.
Die aktuellen News des Landesverbandes sind da! Wir blicken darin zurück auf die Weihnachtsmärkte und beleuchten den Dioxin-Skandal aus Sicht der Wochenmärkte.
Die News finden Sie hier.
Hyundai erweitert das Spektrum der rabattierten Fahrzeuge um die Sondermodelle i10, i20 und i30/i30cw. Dies teilt der BSM in einer aktuellen Pressemitteilung mit. Genannte Modelle sind ab sofort nicht mehr grundsätzlich vom Rahmenabkommen ausgeschlossen. Bei Kaufinteresse fragen Sie Ihren Händler nach einem konkreten Angebot.
Am Mittwoch, 9. März 2011, haben wir Gelegenheit, das von uns erbetene Gespräch mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen, Senatorin Rosenkötter, zu führen.
Der BSM wird bei diesem Gespräch vertreten durch Susanne Keuneke, stellvertretende Bundesfachberaterin für Verkauf und Imbiss im BSM sowie Vorsitzende des Vereins der Schausteller und Marktkaufleute Bremen, Sonja Marx aus Hamburg, Dirk Wagner, Bundesfachberater für Verkauf und Imbiss im BSM, Rolf Herderhorst, Geschäftsführer Verein Bremen sowie Werner Hammerschmidt, Hauptgeschäftsführer des BSM.
In Harburg gibt es derzeit eine kleine Anfrage an den dortigen Bezirksamtsleiter, in der es um die Gebühren für private Wochenmärkte geht. In den Hamburger Bezirken gibt es unterschiedliche Gebührensätze als Festsetzungsgebühr oder aber Sondernutzungsgebühr.
In der kleinen Anfrage des Abgeordneten Heinz Beeken geht es unter anderem darum, welche Kritierien den unterschiedlichen Gebührensätzen zu Grunde liegen. In Harburg beträgt die Festsetzungsgebühr 150,00 €, in Altona wird solch eine Gebühr überhaupt nicht erhoben, in Wandsbek gibt es eine Bandbreite.
Auch die in Harburg erhobene Sondernutzungsgebühr weicht von den Gebührensätzen in anderen Bezirken ab. Erkennbar ist, dass der Wochenmarkt in Neugraben von erkennbar weniger Marktbeschickern genutzt wird.
Ziel der Anfrage ist es, eine Aussage zum Gebührenniveau im Bezirk zu erhalten, die den Markthändlern Planungssicherheit gibt. Sowohl Bevölkerung als auch Politik sind an einem funktionierenden, aber natürlich auch florierenden Marktgeschehen interessiert.
Die Metro bietet auch in den nächsten Wochen Sonderkonditionen für die Mitglieder des BSM an. Im März und April gibt es Sonderpreise auf verschiedene Kernartikel für Reinigung, Hygiene und Büro. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Auch Osterartikel gibt es zu verbesserten Konditionen. Die Infos zu den Sonderpreisen bei Oster-Artikeln finden Sie hier.
Der Februar-Newsletter des LAGS ist online!
Sie finden ihn hier.
Zur Einführung der neuen Kraftstoffmischung "E10" mit einem Anteil von bis zu 10 Prozent Bioethanol wurden mit der so genannten Kraftstoffqualitätsverordnung (10. BImSchV) strenge Vorschriften erlassen.
Scheinbar sind diese Bestimmungen an einigen Tankstellenbetreibern bzw. Mineralölkonzernen vorbeigegangen. Praktisch wird die bisherige Sorte "Super" (95 Oktan; E5 - 5 % Bioethanolanteil) nämlich kaum noch angeboten. Entweder wird man dann als Super-E5-Kunde durch das Tankstellenpersonal auf die meist deutlich teurere Sorte "Super Plus" verwiesen, oder die bisherige "Super Plus"-Tanksäule wird schlichtweg als "Super" mit 98 Oktan deklariert, natürlich zum (höheren) Preis des "Super Plus". Diese Praxis und das Endergebnis kennt man ja bereits hinreichend vom Normalbenzin. Der Deutsche Mineralölwirtschaftsverband reagiert in der Presse mit fadenscheinigen Rechtfertigungen und auf Kritik des Bundesministers für Umwelt sowie der großen Automobilclubs mit dem frechen Titel "E10: Uns reicht es!"
Dem LMS Hessen reicht es nun allerdings auch, und er geht in die Offensive. Die Missachtung der Pflicht, Bestandschutzsorten weiterhin anzubieten, ist nach § 20 Abs. 1 Ziff. 3 der 10. BImSchV bußgeldbewehrt.Darüber informiert R.Simak vom LMS Hessen.
Nach einem Urteil des EuGH muss bei Imbissen künftig nur noch mit sieben Prozent Umsatzsteuer besteuert werden. Im Urteil vom 10. März heißt es unter anderem, "die vom vorlegenden Gericht genannten Dienstleistungselemente bestehen nämlich nur in der Bereitstellung behelfsmäßiger Vorrichtungen, d. h. ganz einfacher Verzehrtheken ohne Sitzgelegenheit, um einer beschränkten Zahl von Kunden den Verzehr an Ort und Stelle im Freien zu ermöglichen."
In diesem Zusammenhang schade ist, dass wir teilweise bereits mit 19 Prozent versteuert haben. Für die Zeltbetriebe indes ändert sich nichts, sie müssen weiterhin splitten.
Rund um die alte Rindermarkthalle zieht wieder frisches Hamburger Leben ein. Am Freitag, 1. April 2011, wird auf dem Gelände zwischen Budapester Straße und Neuer Kamp ein neuer Floh- und Wochenmarkt eröffnet. Typische Wochenmarktangebote wie frische Blumen, Salat, Gemüse, Fleisch und Backwaren werden ergänzt durch Stände mit Kleidern, Schuhen, Elektro-Artikeln und Bücher.
Bezirksamtsleiter Markus Schreiber wird den neuen Markt eröffnen - und zur Eröffnung am kommenden Freitag, 1. April, werden keine Standgebühren kassiert. Eröffnet wird der Markt um 08.00 Uhr, das Ende ist für 15.00 Uhr angesetzt.
Der Preis für den laufenden Meter beträgt 7 Euro draußen, überdacht 8 Euro. Veranstalter ist die Kreaktiva Werbe und Veranstaltungs GmbH. Interessenten wenden sich gerne direkt an den Veranstalter.
Tel. 0 48 27 / 24 79
Mobil: 0 15 77 / 83 22 450
Fax: 0 48 27 / 12 20
E-Mail: