Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und Entwicklung im Rahmen der Corona-Krise benötigen Schausteller und Unternehmer Unterstützung.
Welche Maßnahmen und Hilfsangebote es für Unternehmen gibt, finden Sie hier.
Auch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informiert hier.
Die Wochenmärkte sind von der aktuellen Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 nicht betroffen. Sie bleiben weiterhin geöffnet und sichern die Grundversorgung.
Weitere Informationen gibt es hier.
Die zuständigen Gesundheitsämter der Bezirksämter Mitte und Altona haben die diesjährige Durchführung des Hafengeburtstages untersagt. Er hätte vom 8. bis 10. Mai stattfinden sollen. Mit der Absage soll der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus entgegengewirkt werden.
Wir bedauern die Entwicklung sehr. Doch die Sicherheit und Gesundheit aller Besucher, Schausteller, Partner und Mitarbeiter steht an erster Stelle.
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Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus wurde der Hamburger Frühlingsdom abgesagt, so Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. Er sollte vom 27. März bis zum 26. April stattfinden. Die betroffenen Schausteller stehen vor einer dramatischen und existenzbedrohenden Situation für ihre Betriebe. Denn für viele von ihnen ist der Frühlingsdom die erste große Veranstaltung nach dreimonatiger Winterpause – und damit auch die erste Einnahmequelle.
Wilfried Thal, Präsident des Hamburger Landesverbandes des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller e.V., fordert: „Die Betriebe benötigen nun die maximale Unterstützung von staatlicher Seite. Der Bundesverband hat bereits alle entsprechenden Bundesministerien angeschrieben und auf Landesebene steht ein Gespräch mit dem Senator stehen an. Es müssen klare Maßnahmen zur Rettung der Existenzen erarbeitet werden.“
Dazu zählen unter anderem die Veränderung von Steuervorauszahlungen, die Aussetzung von Kreditforderungen etc. „Es werden direkte finanzielle Mittel notwendig sein, da wir keine Umsatzrückgänge haben, sondern wir von einem Totalausfall der Einnahmen für das Schaustellergewerbe sprechen müssen“, sagt Wilfried Thal. „Wir prüfen derzeit, welche Fördertöpfe es gibt oder eingerichtet werden könnten und welche Hilfsfonds für Kleinunternehmen notwendig werden.“
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Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
Da es immer wieder zu Fragen hinsichtlich der neuen Regelungen der Kassensysteme kommt, finden Sie hier noch mal eine Zusammenfassung.
Anlassbezogene Sonntagsöffnungen nach § 8 Absatz Ladenöffnungsgesetz für das Jahr 2020 sind:
5. Januar 2020 – Sport und Gesundheit
5. April 2020 – Inklusion und Integration
27. September 2020 – Kinder, Jugend und Familie
8. November 2020 – Kultur
Ob der Kunde will oder nicht, ab Januar soll er für jeden Einkauf, der über ein elektronisches Kassensystem erfolgt einen Kassenbon erhalten. Für die Wochenmarkthändler und Schausteller besteht weiterhin die Möglichkeit, eine sogenannte offene Ladenkasse zu führen.
Am 11. und 12. Februar dieses Jahres findet die Fachtagung der Fachgruppe F1 im BSM in Dortmund statt. Tagungsort ist der Westfälische Industrieklub.
Hier finden Teilnehmer den vorläufigen Ablaufplan.
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Die Jahreshauptversammlung findet am Montag, 24.02.2020, im Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestraße 20, 21107 Hamburg statt.
Anfang des Jahres finden die Fachgruppensitzungen statt. Die Termine sind wie folgt:
Fachgruppe I
23.03.2020 im Hotel Böttcherhof, Wöhlerstraße 2, 22113 Hamburg
Fachgruppe II
17.02.2020 im Verbandsbüro, Eiffestraße 68, 20537 Hamburg
Fachgruppe III
03.02.2020 im HolidayInn an den Elbbrücken, Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg
Fachgruppe V
24.02.2020 im Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestraße 20, 21107 Hamburg
Fachgruppe VII
27.01.2020 im HolidayInn an den Elbbrücken, Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg